Home › Foren › Verkehrskonzept › VEK 5.4.1 Alltagsradverkehr
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10. November 2021 um 13:45 Uhr #1236Markt SommerhausenAdministrator
Der Alltagsradverkehr hat in Sommerhausen prinzipiell gute Voraussetzungen: Die Anbindung an den gut ausgebauten Mainradweg, geringe bis mäßige Höhendifferenzen im Maintal und weitgehend Tempo-30-Straßen, die ohne besondere Infrastruktur genutzt werden können. Innerhalb Sommerhausen sind die Wege kaum länger als 600 m und in diesem Umkreis sind Laden, Bäcker und Metzger erreichbar.
Hauptprobleme in Sommerhausen sind für den Radfahrer die uneben gepflasterten und holprigen Straßen und Gassen. Mit der Umgestaltung der Hauptstraße wird diese auch besser für Radler nutzbar, wenn der Pflasterbelag eben eingebaut wird. In den untergeordneten Gassen soll es jeweils eine gut befahrbare barrierefreie Seite geben. Die Achse Maingasse verbindet den Mainradweg mit der Hauptstraße und soll deshalb gut mit dem Rad befahrbar sein. Weiter ist die Achse Herrngasse – Schleifenweg – Auf der Tränk eine bedeutsame Radwegeverbindung außerhalb des Mainradwegs. Als Tempo-30-Straße ist hier das Fahren auf der Fahrbahn vorgesehen. Auf der südlichen Ochsenfurter Straße in Verlängerung des Industriewegs ist auf der Nordseite ein Gehweg, Rad frei und auf der Südseite ein Radweg vorzusehen, da dieser Abschnitt außerhalb der Ortstafel liegt.
Der Bahnhof Winterhausen ist maximal 2 km entfernt und mit dem Fahrrad in weniger als 10 Minuten erreichbar. Hier sollte aber dem Radfahrer ein sicherer Weg über die Mainbrücke und zum Bahnhof Winterhausen geboten werden. Wo kein selbständiger Radweg errichtet werden kann, sollte mindestens ein Rad-Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert werden.
Ochsenfurt ist ca. 6 km entfernt und innerhalb von 20 – 25 Minuten erreichbar, nach Eibelstadt benötigt man mit dem Rad 15 Minuten. Beides sind Entfernungen, bei denen das Fahrrad gut mit dem Auto konkurrieren kann. Würzburg liegt dagegen 12 km entfernt; hier benötigt man mit dem Rad deutlich länger als mit dem Auto (45 Minuten zu 15 Minuten), man ist aber – je nach Ziel – nur wenig länger unterwegs als mit dem Bus.
VEK 5.4 Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs VEK 5.4.2 Radtourismus
12. November 2021 um 16:31 Uhr #1324Holger VieresTeilnehmerZum Thema Schutzstreifen für Radfahrer muss ich sagen, dass diese Streifen dem KfZ Verkehr suggerieren, dass Radler ihre eigene Spur haben und mal als Autofahrer dann einfach nur auf seiner Seite bleiben muss, will man den Radler überholen. Dem ist leider nicht so, ist doch der gesetzliche Überholabstand außerorts (d.h. auf der Brücke) mit 2 Meter zum Radfahrer festgeschrieben.
Aus vielen Erfahrungen in der Stadt Würzburg muss ich daher sagen, dass das knappe Überholen längs der Schutzstreifenmarkierung extrem unangenehm und gefährlich ist, aber leider sehr häufig der Fall ist.
Ist dagegen so ein Schutzstreifen nicht vorhanden, scheren die allermeisen Auto und LKW Fahrer von sich aus viel weiter aus beim Überholen, vielleicht nicht immer die vorgeschriebenen 1,50 m(innerorts) bzw. 2 m (außerorts) aber meist mehr als 40-50 cm wie bei den Schutzstreifen.
Ich bitte daher darum, das Konzept mit dem Schutzstreifen zu überdenken. -
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