VEK 5.1.1 Geschwindigkeitskonzept – KFZ-Verkehr

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    Wilfried Saak
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    Fast im gesamten Altort sind die Verkehrsflächen nicht separiert, d.h. der Fußgänger, Radfahrer und der Kfz-Verkehr teilen sich eine gemeinsame Fläche. Eine Trennung der Verkehrsarten war zu früheren Zeiten nicht erforderlich, da sich die Geschwindigkeiten der verschiedenen Verkehrsmittel und der Fußgänger nicht wesentlich unterschieden.

    Unter der Rahmenbedingung des Denkmalschutzes, den Boden mit seinem Pflaster im Grundsatz nicht zu verändern und die niveaugleiche Gestaltung in der Hauptstraße und den seitlichen Gassen zu erhalten, kann die Sicherheit der Fußgänger nicht durch einen eigenen Gehweg mit Bordstein erreicht werden. Wir können zwar gestalterisch einen Gehbereich vorsehen, diesen aber nicht durch Bordsteine oder Poller absichern.

    Deshalb wird vorgeschlagen, für den gesamten Altort eine Tempo-20-Zone vorzusehen, und dadurch den Unterschied zur Tempo-30-Zone, die nahezu für den gesamten Ort gilt, deutlich zu machen. Für die Gassen außerhalb der Hauptstraße wird sich dadurch in der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit wenig ändern, ist das Fahren dort heute schon nur sehr langsam möglich.

    Die Pflasterung der Hauptstraße zieht sich über das Würzburger Tor etwa 50 m weiter in die Jahnstraße. Dieser Teil der Jahnstraße wird in die 20er Zone aus Lärmschutzgründen miteinbezogen, ebenso die hier westlich angrenzenden Straßen Alte Brückenstraße, Steingraben und Hühnergraben. Um eine einheitliche Beschilderung mit der Parkierungsregelung vorzusehen erscheint es sinnvoll, auch die Herrngasse in die 20er Zone einzubeziehen (she Abbildung 28).

    Im Zuge der Hauptstraße – Jahnstraße verlängert sich damit die Fahrt durch Sommerhausen rechnerisch von 49 Sekunden bei Tempo 30 auf 74 Sekunden bei Tempo 20, also um 25 Sekunden. Dies ist dem allgemeinen Verkehr zuzumuten, auch dem Busverkehr, da dadurch die Aufenthaltsqualität im Straßenraum nochmals deutlich verbessert und auch die Lärmbelastung spürbar verringert wird. Für den Busverkehr ist die Verlängerung der Fahrtzeit zwar nicht erwünscht; etwas entschädigt wird er aber durch das Angebot eines direkt anfahrbaren Hochbordes in der Hauptstraße (she. Ziffer 5.1.7), welcher zu einer schnelleren Abwicklung des Ein- und Ausstiegs beiträgt.

    Die Maingasse mit der Fahrverbindung zum Mainufer unter der Bundesstraße soll längerfristig ganz aus dem Kfz-Netz herausgenommen werden. Die Maingasse soll dann nur noch dem Fußgänger und Radfahrer zur Verfügung stehen. Die Erschließung der Mainlände erfolgt über die Herrngasse, optional auch von Norden mit Anschluss an die Bundesstraße 13 (siehe Ziffer 5.1.9).

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