VEK 5.1.5 Parkierungskonzept

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    Markt Sommerhausen
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    Das Parkierungskonzept für den Altort Sommerhausen sieht dann insgesamt vor:

    • Zonenhaltverbot innerhalb Stadtmauer plus Herrngasse plus Alte Brückenstraße, Steingraben, Hühnergraben und Malipieroplatz; ausgenommen sind gekennzeichnete Flächen und ausgenommen sind Bewohner mit Parkausweis.
    • Für gekennzeichnete Flächen (in Hauptstraße, Badgasse und Pastoriusgasse insgesamt 20 Stellplätze) und Jahnstraße gilt: Parken mit Parkscheibe 30 Minuten Montag bis Freitag 6 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag 6 – 12 Uhr.
    • Die gekennzeichneten Flächen in der Hauptstraße dürfen Montag bis Freitag 20 bis 6 Uhr des Folgetags von den Bewohnern genutzt werden. Dies wird nicht beschildert, aber im Merkblatt für das Bewohnerparken zusätzlich dokumentiert.
    • Nicht mehr geparkt werden darf:
      • auf dem Kirchplatz (nur 1 Behindertenstellplatz)
      • in der Maingasse außerhalb Stadtmauer
    • Reduziert wird das Parken
      • im E.-Gebhardt-Ring Zufahrt Schulstraße / Stadtmauer (11 statt 21 Stpl.)
      • in der Pastoriusgasse / Plan (8 statt 18 Stpl.)
      • in der Katharinengasse, Am Berghof, Rathausgasse
        sind 19 Stpl (maximal belegt 22 Stpl.) möglich
    • Zusätzliche Stellplätze für Gäste, fremde Dauerparker und Beschäftigte werden geschaffen (she. Ziffer 5.1.4) am
      • Parkplatz An der Schlucht (neu) mit 60 Stellplätzen
      • Parkplatz Am Schießplatz mit 50 Stellplätzen

    Nach diesem Konzept sind im Altort 78 Stellplätze und in der Herrngasse und am Malipieroplatz weitere 18 Stellplätze für Bewohner reserviert, 23 weniger als im Bestand und 27 weniger als Parkberechtigungen ausgegeben wurden (derzeit 123). Vorgeschlagen wird, das Bewohnerparken auszuweiten, d.h. sowohl die Zahl der Parkberechtigungen als auch die Zahl der Bewohnerparkplätze zu erweitern und so auch die fehlenden Stellplätze im Umfeld des Altorts auszugleichen.

    Dies wird erreicht durch

    • Die Einbeziehung der 10 Stellplätze in der Herrngasse vor der Stadtmauer in Bewohnerstellplätze
    • Die Einbeziehung der restlichen 12 Stellplätze am Malipieroplatz in Bewohnerstellplätze
    • Die Ausweitung der Haltverbotszone in die Alte Brückenstraße, den Parkplatz Brückenstraße, den Steingraben und den Hühnergraben. Hier kommen etwa 50 Stellplätze zusätzlich in das Kontingent der Bewohnerparkplätze.
    • Die Einbeziehung des Parkplatzes Gartenstraße (21 Stellplätze) ins Bewohnerparken sichert hier den Bewohnern das Vorrecht vor Fremdparkern, weshalb dies ebenfalls empfohlen wird. Dies kann zeitlich auch nach Einführung der obigen Maß-nahmen erfolgen, wenn deren Wirkung und nachfolgender Parkdruck abgeschätzt werden kann.
    • Optional sollten die nicht angelegten, wilden Stellplätze am Ernst-Gebhardt-Ring um 10 auf die 5 befestigten Stellplätze reduziert werden. Diese sind dann durch Einbeziehung in das Bewohnerparken den Bewohner des Altorts vorbehalten.

    Damit ist der Bedarf an Bewohnerstellplätzen aus dem Altort abgedeckt, die Verlagerung in angrenzende Wohngebiete wird verhindert.

    Am Wochenende sollen im Altort alle Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen, ausgenommen das Parken in gekennzeichneten Flächen von 6 – 12 Uhr und ausgenommen der Behinderten-Stellplatz an der Kirche. Die Bewohner-Stellplätze Herrngasse und Malipieroplatz liegen außerhalb des Altorts und werden auch am Wochenende genutzt. So müssen 77 Stellplätze am Wochenende verlagert werden.

    Deshalb werden am Wochenende der Parkplatz An der Schlucht (Bestand 14 Stpl.) und der Parkplatz Mainlände Nord (teilweise, ca. 40 Stellplätze) zusätzlich für Bewohner reserviert. In der Alten Brückenstraße, dem Steingraben und dem Hühnergraben stehen weiter rund 15 zusätzliche Stellplätze für Bewohner zur Verfügung. Dies deckt den zusätzlichen Bedarf am Wochenende ab. Weiter nutzbar sind die Bewohnerstellplätzen in der Herrngasse, am Malipieroplatz und dem Parkplatz Gartenstraße.

    Für alle Parkplätze mit Bewohner-Vorrang sollen langfristig Elektro-Ladestationen mit niedriger Ladeleistung (max. 11 kW) bereitgestellt werden, wo Fahrzeuge beispielsweise über Nacht aufgeladen werden können. Ziel ist es, zumindest jeden zweiten Stellplatz mit einer Ladestation zu versorgen. Darüber hinaus sollte längerfristig an jedem dieser Parkplätze ein Carsharing-Fahrzeug zur Verfügung stehen.

     

    Abbildung 33:
    Parkierungskonzept Sommerhausen

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