VEK 5.1.8 Lärmschutz B 13

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  • #1218
    Markt Sommerhausen
    Administrator

    Der Verkehr der auf dem Damm liegenden Umgehungsstraße der B 13 verlärmt den umgebenden Stadtbereich und die Mainlände sehr stark. Bei rund 16 000 Kfz/Tag und 7% Lkw-Anteil haben wir nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) rechnerisch in 25 m Entfernung einen Lärmpegel von ca. 70 dB(A). Eine Lärmminderung wertet den gesamten Freizeit- und Stadtrandbereich zwischen Altort und Bundesstraße auf.

    Verkehrslärm ist vor allem abhängig von der Verkehrsmenge und der Geschwindigkeit. Heute liegt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit bei Tempo 100. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen auf Tempo 80 würde den Lärmpegel um etwa 1,5 dB(A) reduzieren.

    Bei hohen Geschwindigkeiten entsteht der Verkehrslärm fast ausschließlich an der Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn. Es hat sich gezeigt, dass mit einer niedrigen Lärmschutzwand bzw. Lärmschutzplanke direkt an der Fahrbahn eine gute Schalldäm-mung erreicht werden kann. Vorgeschlagen wird, den Bau einer knapp 1 m hohen Lärm-schutzplanke (siehe Abbildung 36) zu prüfen und deren Nutzen berechnen zu lassen. Eine solche Wand würde die optische Trennwirkung begrenzen, kann aber aufgrund der Anordnung und der Höhenlage der Straße im Nahbereich eine deutlich wahrnehmbare Lärmminderung um bis zu 5 dB erreichen.

    Abbildung 36: Beispiel Lärmschutzplanke
    (B 33 in Allensbach)
    Quelle: Straßenverkehrstechnik 9/2020

    Eine dritte Möglichkeit zur Lärmminderung ist der Einbau eines offenporigen, lärmmindern-den DSH-V-Belags. Dieser hat ein Lärmminderungspotential von bis zu 5 dB(A), verliert aber im Laufe der Jahre etwas an Wirkung. Ein solcher Belag wurde auf der B 13 vor einigen Jahren eingebaut.

    Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 80 und die Lärmschutzplanke zusammen bewirken eine rechnerische Lärmreduzierung um 6 bis 7 dB(A), was eine deutlich hörbare Lärmminderung bedeutet – rechnerisch im 25-m-Abstand von ca. 70 auf ca. 63 dB(A).

    Die Maßnahmen sollen mit dem Staatlichen Bauamt verhandelt und durch den Straßenbauträger umgesetzt werden. Das Staatliche Bauamt lehnt derzeit die Installation der Lärmschutzplanken ab, da sie offiziell nicht zugelassen sind. In anderen Bundesländern ist dies aber möglich. Es wird sicher eine Frage der Zeit sein, bis Lärmschutzplanken auch hier zugelassen sind und dann auch eingesetzt werden können.

    #1326
    Holger Vieres
    Teilnehmer

    Ein Lärmschutz auf der B13 wäre sehr wünschenswert. Tempo 80 könnte man ja zumindest nachts einrichten.

    #1455
    Ute Schwärzler
    Teilnehmer

    Ich würde sogar für Tempo 70 in den Ruhezeiten plädieren – davon profitieren beide Seiten des Mains, es wäre mit wenig Aufwand und ohne große Installationskosten zu erreichen und ist in Teilen auch auf anderen Abschnitten der B13 möglich.

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