VEK 5.1.2 Fahrverbot am Wochenende

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    Wilfried Saak
    Administrator

    Wir haben gesehen, dass am Regelwerktag die Zahl der Fußgänger fast halb so hoch ist wie die der Kfz. An den Wochenenden liegt der Anteil der Fußgänger und auch der Radfahrer im Schnitt wesentlich höher. Da sollen Besucher und Gäste tatsächlich den Vorrang bekommen, den Sommerhausen ihnen bieten möchte. Deshalb soll die Durchfahrt durch Sommerhausen im Zuge der Hauptstraße für Kraftfahrzeuge gesperrt werden. Selbstverständlich gelten für den Bus und die Anlieger Ausnahmeregelungen.

    Vorgeschlagen wird, das Fahrverbot für Samstag, Sonntag und an Feiertagen ab 12 Uhr einzuführen. Damit wird das Einkaufen am Samstag- und Sonntagvormittag nicht eingeschränkt, die Nachmittage am Wochenende und an Feiertagen sind aber autofrei.

    Die Regelung ermöglicht weitgehend unbeschwertes Bewegen für die Fußgänger und auch die Befahrbarkeit mit dem Fahrrad und erhöht somit die Aufenthaltsqualität im Altort Sommerhausen, ist also ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Tourismus. Die Beschilderung erfolgt an den beiden Stadttoren.

    Die Ausnahmeregelung „Anlieger“ enthält eine gewisse Unschärfe, die nicht immer gut zu kontrollieren ist. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Sperrung Wirkung zeigt und das Verkehrsaufkommen deutlich senkt. Gleichzeitig lässt diese Regelung in begründeten Fällen die Zufahrt in den Altort offen. Weitergehende Regelungen beispielsweise mit Absperrung, Poller, Modalsperre oder Einbahnregelung werden vom Gutachter nicht empfohlen, weil diese mit Komplikationen für den Bus, die Bewohner und Notdienste verbunden sind. Sollte diese „offene“ Regelung zu häufig unterlaufen werden, kann immer noch nachjustiert werden; so sind beispielsweise Kontrollen möglich oder auch Foto- oder Videoüberwachungen.


    Abb. 28: Geschwindigkeitszone und Durchfahrtsverbot Altort

     

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