VEK 5.3.1 Barrierefreie Wege und Aufenthalt im Altort

Home Foren Verkehrskonzept VEK 5.3.1 Barrierefreie Wege und Aufenthalt im Altort

  • Dieses Thema ist leer.
Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #1232
    Markt Sommerhausen
    Administrator

    Wichtige Ziele für Alltagswege sind die Bushaltestellen, die Einrichtungen und Geschäfte in der Hauptstraße, die Nutzgärten am Rand des Altorts und Freizeiteinrichtungen wie der Wildpark oder das Mainufer. Für Touristen ist der gesamte Altort fußläufig interessant. Die Gassen der Altstadt bieten dem Fußgänger aufgrund geringem Kfz-Verkehrsaufkommen in der Regel sichere und direkte Wege. In der Hauptstraße soll ein gesonderter Fußgängerbereich eingerichtet werden. Ziel ist es, den Kfz-Verkehr ganz aus der Maingasse heraus zu halten und somit einen reinen Fußgängerbereich (Rad frei) anzubieten.

    Wenn für den Altort Tempo 20 eingeführt ist, wird die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer gestärkt und Unfallgefahren werden deutlich vermindert. Das Queren der Fahrbahn ist für Fußgänger überall ohne besondere Schutzmaßnahmen möglich, es ist aber darauf zu achten, dass überall die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern gut sind.

    Barrierefreiheit wird nicht nur für den ÖPNV gesetzlich gefordert, sie soll in allen öffentlichen Räumen gegeben sein, um körperlich und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen sowie auch älteren Personen, werdenden Müttern, Kindern, Personen mit Kinder-wagen oder Traglasten und auch den Radfahrern die Nutzung zu ermöglichen und zu erleichtern.

    In Weiterentwicklung des Gestaltungskonzepts für die Hauptstraße schlagen wir im gesamten Altort Bereiche vor, die barrierefrei zu begehen sind und als Geh- und Aufenthaltsflächen erkennbar sind. Im ISEK wird vorgeschlagen, alle Gassen des Altorts langfristig umzugestalten und barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht zu pflastern (ISEK Maßnahme V 6 [1] Seite 74). Wir setzen den Schwerpunkt auf ein erstes Netz, in dem es darum geht, in den Gassen Gehbereiche zu schaffen, ohne dass der gesamte Straßenraum umgestaltet werden muss. Längerfristig ist der gesamte öffentliche Raum in das Konzept einzubeziehen.

    Die barrierefreie Umgestaltung der Hauptstraße und der Maingasse wurde schon angesprochen. Die Maingasse soll insgesamt und flächig als Fußgängerbereich mit eben verlegtem Pflaster werden. Im Zuge der Hauptstraße, wo das Gehen auf der Ostseite vorgesehen ist, wird der Gehbereich von der Fahrbahn mittels Rinne oder Tiefbord abmarkiert. Die Plätze bzw. Aufweitungen Würzburger Tor, Badgasse / Katharinengasse, Kirchplatz, Maintor / Rathausgasse und Ochsenfurter Tor werden offen im Sinne einer gemischt genutzten Fläche gestaltet.

    Weiter geht es darüber hinaus um die Umgestaltung der gepflasterten Gassen im Altort. So wird vorgeschlagen, in erster Priorität in der Badgasse, (Nordseite), der Katharinengasse (Südseite), der Gasse Am Berghof (Westseite), der Rathausgasse (Nordseite), der Pastoriusgasse (Südseite), Am Plan (Westseite) und im Mönchhof gut begehbare Ebene und von parkenden Fahrzeugen freigehaltene Gehbereiche zu schaffen.

    Abbildung 42: Barrierefreie Wege im Altort

    Zur Beachtung der Belange des Denkmalschutzes sind die gepflasterten Gassen der Altstadt weitgehendst im bestehenden Zustand zu erhalten. Im Leitfaden „Die barrierefreie Gemeinde“ [12] wird der Zielkonflikt zwischen Barrierefreiheit und zu erhaltendem alten Pflaster, der in vielen denkmalgeschützten Altstädten auftritt, eingehend behandelt.

    Grundsätzlich gibt es zwei Vorgehensweisen zu einer möglichst barrierefreien Umgestaltung gepflasterter Flächen: Einmal das Abschleifen des vorhandenen Pflasters, zum anderen
    die Neuverlegung von Platten oder ebenen Pflasterbelägen. Dabei ist es in der Regel ausreichend, einen etwa 1,0 m breiten Streifen innerhalb der Pflasterfläche als Gehbereich eben zu gestalten. Beispiele für Plattenwege im Pflaster zeigen die Abbildungen 43 bis 45.

    Abbildungen 43 – 45: Beispiel für Plattenweg im Pflaster

    Das Abschleifen des Pflasters ist technisch etwas anspruchsvoll, aber kostengünstiger, wenn dies bei entsprechendem Zustand des Pflasters machbar ist. Dabei muss das Pflaster zunächst neu verfugt, dann abgeschliffen und schließlich nochmals aufgeraut werden. In diesem Verfahren bleibt man gestalterisch nahe am Bestand, es ist aber nicht in jedem Fall angebracht bzw. technisch möglich. Positive Beispiele dazu gibt es in Dinkelsbühl und Johannesberg.

    Abbildungen 46 – 48: Beispiele für das Abschleifen von Pflasterbelägen

    Die Umsetzung der barrierefreien Gestaltung im Altort ist in Übereinstimmung mit der Gestaltungssatzung zu entwickeln, wobei der bzw. die Behindertenbeauftragte und der Sanierungs- bzw. Gestaltungsbeirat zu beteiligen sind. Sinnvollerweise wird ein Büro für Landschaftsplanung beauftragt, das anhand eines Gesamtkonzepts die Umsetzung durchführt.

    Im ISEK wurde ausdrücklich der Wunsch nach mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum geäußert. Wo sich der Straßenraum entlang der Hauptstraße und der Maingasse aufweitet, sollen Aufenthaltsflächen mit Sitzmöglichkeiten oder auch Flächen für gastronomische Nutzungen und Auslagen der Geschäfte angeboten werden. Der „Plan“ ist so zu gestalten, dass er auch für Feste genutzt werden kann.

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.