Home › Foren › Verkehrskonzept › VEK 5.1.3 Parkierungsregelung › Antwort auf: VEK 5.1.3 Parkierungsregelung
Zwei Anmerkungen:
1. Die vorgesehenen Zeiten (20-6 Uhr) für das Anwohnerparken auf den für 30 Minuten beschränkten Stellflächen bringen keine wirkliche Nutzbarkeit:
Zum einen schließen die Läden um 18 Uhr, zum anderen starten Pendler zur Arbeit i. d. R. erst deutlich nach 6 Uhr morgens. Hier ist eine andere (zeitliche) Regelung zu suchen.
2. Vor und am eigenen Haus/Grundstück muss das Parken schon alleine deshalb (immer) möglich sein, um das eigene E-Auto mit selbst erzeugtem und ggf. gepufferten Solarstrom zu laden.
Dies ist schon heute wichtig und politisch gewollt (Energiewende zu erneuerbaren Energien und E-Mobilität) und wird es noch um so mehr, wenn die E-Autos in naher Zukunft als Stromspeicher im Strom-“Grid” dienen.