Antwort auf: VEK 5.4.1 Alltagsradverkehr

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#1324
Holger Vieres
Teilnehmer

Zum Thema Schutzstreifen für Radfahrer muss ich sagen, dass diese Streifen dem KfZ Verkehr suggerieren, dass Radler ihre eigene Spur haben und mal als Autofahrer dann einfach nur auf seiner Seite bleiben muss, will man den Radler überholen. Dem ist leider nicht so, ist doch der gesetzliche Überholabstand außerorts (d.h. auf der Brücke) mit 2 Meter zum Radfahrer festgeschrieben.
Aus vielen Erfahrungen in der Stadt Würzburg muss ich daher sagen, dass das knappe Überholen längs der Schutzstreifenmarkierung extrem unangenehm und gefährlich ist, aber leider sehr häufig der Fall ist.
Ist dagegen so ein Schutzstreifen nicht vorhanden, scheren die allermeisen Auto und LKW Fahrer von sich aus viel weiter aus beim Überholen, vielleicht nicht immer die vorgeschriebenen 1,50 m(innerorts) bzw. 2 m (außerorts) aber meist mehr als 40-50 cm wie bei den Schutzstreifen.
Ich bitte daher darum, das Konzept mit dem Schutzstreifen zu überdenken.