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  • als Antwort auf: E-Mobilität – Ladesäulen #1451
    Holger Vieres
    Teilnehmer

    Sehr geehrter Heer Saak, vielen Dank für die prompte Antwort.
    Aber ist eine Ladesäule (oder ist die für mehrere Autos gleichzeitig nutzbar?) nicht vielleicht ein bisschen wenig, wenn man sowohl an Sommerhäuser Bürger (nicht jeder hier kann sich eine Wallbox montieren und parkt direkt vorm eigenen Haus) und Touristen denkt? Mir würden da mindestens vier bis sechs Lademöglichkeiten vorschweben. Kann ja ein Denkanstoss sein.

    MfG

    als Antwort auf: E-Mobilität – Ladesäulen #1438
    Holger Vieres
    Teilnehmer

    Mich würde schwer interessieren, ob es derzeit konkret geplant ist, öffentliche E-Auto Ladesäulen in Sommerhausen aufzustellen bzw. in Betrieb zu nehmen.
    Wenn auch (noch) nicht von der Gemeinde her, vielleicht hat ein Betrieb aktuell Pläne?

    als Antwort auf: VEK 5.1.8 Lärmschutz B 13 #1326
    Holger Vieres
    Teilnehmer

    Ein Lärmschutz auf der B13 wäre sehr wünschenswert. Tempo 80 könnte man ja zumindest nachts einrichten.

    als Antwort auf: VEK 5.1.9 Erschließungskonzept Mainlände #1325
    Holger Vieres
    Teilnehmer

    Warum macht man nicht einfach nur auf der Südseite einen 2,50 m Fußweg mit Fahrrad frei? Da spart man sich einen potentiellen Unfallschwerpunkt bei der Auf/Abfahrt B13 Richtung Würzburg.

    Für den Abschnitt Herrngasse bis “Große Badebucht”/ Auffahrt B13 Süd würde ich entweder Tempo 20 (für KfZ) vorschlagen oder gleich eine Fahrradstraße.

    als Antwort auf: VEK 5.4.1 Alltagsradverkehr #1324
    Holger Vieres
    Teilnehmer

    Zum Thema Schutzstreifen für Radfahrer muss ich sagen, dass diese Streifen dem KfZ Verkehr suggerieren, dass Radler ihre eigene Spur haben und mal als Autofahrer dann einfach nur auf seiner Seite bleiben muss, will man den Radler überholen. Dem ist leider nicht so, ist doch der gesetzliche Überholabstand außerorts (d.h. auf der Brücke) mit 2 Meter zum Radfahrer festgeschrieben.
    Aus vielen Erfahrungen in der Stadt Würzburg muss ich daher sagen, dass das knappe Überholen längs der Schutzstreifenmarkierung extrem unangenehm und gefährlich ist, aber leider sehr häufig der Fall ist.
    Ist dagegen so ein Schutzstreifen nicht vorhanden, scheren die allermeisen Auto und LKW Fahrer von sich aus viel weiter aus beim Überholen, vielleicht nicht immer die vorgeschriebenen 1,50 m(innerorts) bzw. 2 m (außerorts) aber meist mehr als 40-50 cm wie bei den Schutzstreifen.
    Ich bitte daher darum, das Konzept mit dem Schutzstreifen zu überdenken.

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